Musikkapelle Plugdorf Stadl
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Musikkapelle Pflugdorf-Stadl
Am Grund 5
86946 Vilgertshofen/Pflugdorf
Tel.: 08194/931 58 79
info@mk-pflugdorf-stadl.de

Ausbildungsrichtlinien und -bedingungen

Ausbildungsrichtlinien und -bedingungen

Alle Kinder/Jugendlichen/Erwachsenen, die eine Ausbildung bei der Musikkapelle Pflugdorf-
Stadl machen möchten, müssen aus verbands- und versicherungstechnischen Gründen
Mitglied in der Musikkapelle sein. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Aufgrund der
Mitgliedschaft sind die Schüler auf dem Weg zum und vom Unterricht, beim Unterricht selbst
und auch bei Auftritten Unfallversichert. Dadurch sind sie automatisch Mitglied in der
Musikerjugend der Musikkapelle Pflugdorf-Stadl. Sie können damit auch die Freizeitangebote
der Musikerjugend und der Musikkapelle nutzen.

a) Instrumentalunterricht
Der Instrumentalunterricht erfolgt auf Blas- und Schlaginstrumenten, die in einer Blaskapelle
Verwendung finden. Da die Beiträge von der Musikkapelle Pflugdorf-Stadl subventioniert
werden und vieles an ehrenamtlicher Arbeit geleistet wird, kann der Unterricht nur für
diejenigen angeboten werden, deren Ziel es ist, im Anschluss aktiv bei der Musikkapelle
Pflugdorf-Stadl mitzuwirken. Die Kosten für die Unterrichtsliteratur sind von den Eltern zu
übernehmen. Der Unterricht wird im Auftrag der Musikkapelle Pflugdorf-Stadl von den
Jungbläsern Lechrain e.V. durchgeführt und beginnt jährlich im Herbst zum Schulbeginn. In
der Regel findet dieser als Einzelunterricht statt und kann - je nach Entwicklung des Kindes -
ab einem Alter von ca. 8 Jahren stattfinden (ist aber auch für Jugendliche und Erwachsene
möglich). Die Proben finden einmal wöchentlich statt und dauern 30 Minuten. Eine Erhöhung
auf 45 Minuten ist (bei entsprechender Preisanpassung) nach Rücksprache möglich.
Unterrichtsfreie Tage richten sich nach der bayerischen Schulordnung. Das bedeutet, dass in
den Ferien und an allgemein schulfreien Tagen kein Instrumentalunterricht stattfindet.
Entfällt der Unterricht wegen Erkrankung des Ausbilders, oder einer sonstigen Verhinderung
aus wichtigem Grund, mehr als zweimal pro Schuljahr, erfolgt eine entsprechende Kürzung
der Unterrichtspauschale, sofern der Unterricht nicht nachgeholt werden kann. Die monatliche
Unterrichtsgebühr von z.Zt. 78 Euro ist 12-mal jährlich zu bezahlen und wird jeweils zum
1. eines Monats im Voraus einbezogen.

Die Kündigung des Unterrichts ist im 1. Ausbildungsjahr zum Halbjahr möglich, danach zum
30.06. des jeweiligen Jahres. Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung der August immer
mit zum vorherigen Schuljahr gehört und in diesem Monat die Unterrichtsgebühr noch fällig
ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

b) Jugendkapelle
Alle Instrumentalschüler verpflichten sich, bei Erreichen der geforderten Leistungsstufe (nach
ca. einem Jahr) in der Schülerkapelle der Jungbläser Lechrain mitzuspielen. Sie absolvieren
vor dem Eintritt in die Schülerkapelle das Junior-Abzeichen. Die Proben der Jugendkapellen
finden einmal wöchentlich statt. Bei Erreichen eines gewissen Mitgliederstands wird die
Jugendkapelle in eine Anfänger- und eine Fortgeschrittenenkapelle geteilt. Die Kosten für das
Spiel in der Jugendkapelle werden von der Musikkapelle Pflugdorf-Stadl übernommen.
Weitere Kosten für Unterrichtsliteratur, Probenwochenenden, usw. trägt der Schüler bzw. die
Eltern. Die Freizeitmaßnahmen wie Vereinsausflüge, Jugendnachmittage und Vereinsfeiern
werden vom Musikverein bezuschuss.

c) Übertritt in die Stammkapelle
Nach Ablegen des silbernen Leistungsabzeichen oder der D1-Plus-Prüfung wechseln die
Jugendlichen in die Musikkapelle Pflugdorf-Stadl.

Stand: 06/2023